Dread-Desease-SchwereKrankheitenVersicherung
Über 30% der Männer und 20% der Frauen scheiden vorzeitig aus dem Beruf wegen Erwerbsunfähigkeit aus. Erhalten Sie sich zumindest Ihre finanzielle Unabhängigkeit!" Wussten Sie, dass Krankheiten mit 90% Anteil für die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit verantwortlich sind und nur im Durchschnitt 10 % Unfälle?
Ursachen der Berufsunfähigkeit
Nach dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es ab dem 1.1.2001 einige gravierende Verschlechterungen in dem Komplex Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Die Absicherung der Berufsunfähigkeit fällt für unter 40-jährige ganz weg. Wer über 40 ist, erhält weiterhin Berufsschutz, die Rente fällt aber um 25% niedriger aus als nach dem alten Recht.
Bei Erwerbsunfähigkeit ist das bisherige System von einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgelöst worden. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt. Danach wird dem Berufsunfähigen zugemutet, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens eines Versicherten ist künftig die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h., in jeder nur denkbaren Tätigkeit, die es auf dem Arbeitsmarkt gibt (Wegfall des bisherigen Berufsschutzes). Dies bedeutet den Übergang von der konkreten zu abstrakten Betrachtungsweise. Wer unter diesen Voraussetzungen sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein kann, erhält nicht - wie bishere eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern überhaupt keine Rente mehr. Wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe EM-Rente.*) Wer nicht oder bis zu 3 Stunden arbeiten kann, erhält die volle EM-Rente.
Die EM-Rente entspricht in etwa 60% der Altersrente, die Sie erreicht hätten, wenn Sie bis zum 57. Lebensjahr gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge entsprechend Ihren jetzigen Einkünften gezahlt hätten. Dies ist gegenüber der alten Regelung eine Verschlechterung. Laut Aussage des früheren Sozialversicherungsexperten, Herrn Dressler, wird die volle Erwerbsunfähigkeitsrente nach der Rentenreform im Durchschnitt sogar unter der Sozialhilfeschwelle liegen. *)Bei einer halben Erwerbsminderung, die es dem betreffenden erlaubt, zwischen 3 und 6 Stunden zu arbeiten, wird die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt, wenn es auf dem Teilzeitarbeitsmarkt keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz gibt. Jede Erwerbsminderungsrente - egal, ob volle oder halbe Rente -, die vor dem Alter 60 beginnt, wird ab dem Jahr 2004 um 10,8% gekürzt. Die Verlängerung der Zurechnungszeit auf das 60. Lebensjahr fängt diese Kürzung nur zum Teil auf.
Das Fazit ist aus unserer Sicht, das persönliche Einkommen muss gezielter für die notwendigen Absicherungen eingesetzt werden, um nicht in einer immer noch schönen Lebensphase aus Geldmangel erhebliche Einschnitte zu erleiden oder den Gang zum Sozialamt anzutreten!
2019